Cookie-Hinweise
Diese Cookie-Hinweise erklären, welche Arten von Cookies und vergleichbaren Technologien auf Hebammenwissen Bensheim eingesetzt werden können, wann eine Einwilligung erforderlich ist und wie Besucherinnen und Besucher ihre Auswahl verwalten können.
1. Was Cookies und ähnliche Technologien sind
Cookies sind kleine Dateien, die beim Besuch einer Website im Browser oder auf dem Endgerät gespeichert werden können. Vergleichbare Technologien sind zum Beispiel lokale Speicherbereiche, Session Storage, Pixel, Skripte, Gerätekennungen oder serverseitige Wiedererkennungstechniken. Sie können dazu dienen, eine Website technisch bereitzustellen, Sicherheitsfunktionen zu unterstützen, Formulare zu schützen, Spracheinstellungen zu merken oder optionale Dienste zu ermöglichen.
Der Zugriff auf Informationen in einem Endgerät und die Speicherung solcher Informationen richten sich in Deutschland insbesondere nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Zusätzlich gelten die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden.
2. Technisch notwendige Cookies
Technisch notwendige Cookies und Speicherungen sind solche, die für den Betrieb der Website oder eine ausdrücklich gewünschte Funktion erforderlich sind. Dazu können Sicherheits- und Formularschutz, Lastverteilung, Session-Funktionen, Speicherung einer Datenschutzauswahl, Darstellungseinstellungen, Schutz vor automatisiertem Missbrauch und Fehlerdiagnose gehören.
Für diese Technologien ist nach den einschlägigen Regeln regelmäßig keine Einwilligung erforderlich, wenn sie unbedingt notwendig sind. Datenschutzrechtliche Grundlage ist typischerweise Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, weil ein berechtigtes Interesse an einem sicheren, stabilen und nutzbaren Informationsangebot besteht. Soweit eine gesetzliche Pflicht erfüllt wird, kommt Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO hinzu.
3. Optionale Cookies und einwilligungspflichtige Dienste
Optionale Cookies oder Dienste werden nicht für den reinen Seitenbetrieb benötigt. Sie können etwa Analyse, Reichweitenmessung, Komfortfunktionen, externe Medien, Karten, Schrift- oder Darstellungskomponenten, Partnerlink-Messungen oder Marketingfunktionen betreffen. Solche Technologien dürfen nur eingesetzt werden, wenn eine wirksame Einwilligung vorliegt oder eine andere gesetzliche Grundlage greift.
Wenn optionale Dienste aktiv sind, werden sie in einer Einwilligungsoberfläche oder in den Datenschutzhinweisen näher beschrieben. Dort sollten Anbieter, Zweck, Datenarten, Speicherdauer, Widerrufsmöglichkeit und etwaige Drittlandübermittlungen genannt werden. Ohne Einwilligung werden einwilligungspflichtige Inhalte nicht geladen, soweit dies technisch und rechtlich erforderlich ist.
4. Einwilligung, Ablehnung und Widerruf
Besucherinnen und Besucher können optionale Cookies akzeptieren oder ablehnen, wenn eine Einwilligungsabfrage bereitgestellt wird. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor dem Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist.
Wenn eine Einwilligungsverwaltung verwendet wird, speichert sie Ihre Entscheidung, damit die Website Ihre Auswahl beachten kann. Diese Speicherung selbst kann technisch notwendig sein. Zusätzlich können Sie Cookies über die Einstellungen Ihres Browsers löschen oder blockieren. Dadurch können einzelne Funktionen eingeschränkt sein.
5. Mögliche Kategorien von Speichertechniken
Je nach technischer Ausgestaltung können folgende Kategorien relevant sein: notwendige Sicherheits- und Sitzungsdaten, Formularschutz, Speicherung der Cookie-Auswahl, technische Darstellungspräferenzen, anonyme oder einwilligungsbasierte Reichweitenmessung, externe Medien, Partnerlink-Zuordnung und Fehleranalyse. Nicht jede Kategorie muss tatsächlich auf der Website aktiv sein.
Hebammenwissen Bensheim beschreibt nur solche optionalen Dienste als aktiv, die tatsächlich eingebunden sind. Wenn keine Karten, Videos, Analysewerkzeuge oder Partnertracking-Funktionen geladen werden, beschränkt sich der Einsatz auf notwendige oder sehr reduzierte technische Speicherungen.
6. Partnerlinks und Drittanbieter-Cookies
Wenn externe Händler, Informationsquellen oder Partnerseiten verlinkt werden, können auf den Seiten dieser Drittanbieter eigene Cookies und Trackingtechnologien eingesetzt werden. Diese Verarbeitung beginnt regelmäßig erst, wenn Sie die externe Seite aufrufen oder eine externe Funktion aktivieren. Für diese Cookies ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich.
Bei möglichen Partnerlinks kann eine Zuordnung eines Klicks oder einer Empfehlung erfolgen, damit ein Drittanbieter nachvollziehen kann, von welcher Website ein Besuch kam. Soweit solche Messungen auf Hebammenwissen Bensheim selbst einwilligungspflichtige Technologien erfordern, werden sie nur nach entsprechender Einwilligung aktiviert. Vertrags-, Zahlungs-, Versand- und Kundendaten verarbeitet der jeweilige Händler nach seinen eigenen Hinweisen.
7. Speicherdauer und Löschung
Die Speicherdauer hängt von der Art des Cookies oder Dienstes ab. Session-Cookies werden regelmäßig gelöscht, wenn der Browser geschlossen wird. Persistente Cookies können für Tage, Monate oder länger gespeichert bleiben, wenn dies für den jeweiligen Zweck erforderlich und zulässig ist. Einwilligungsnachweise können aufbewahrt werden, um getroffene Entscheidungen nachweisen zu können.
Sie können Cookies jederzeit über Ihren Browser löschen. Bereits gelöschte Cookies können jedoch erneut gesetzt werden, wenn Sie die Website erneut nutzen und die jeweilige Speicherung technisch notwendig ist oder Sie optionalen Diensten erneut zustimmen.
8. Browser-Einstellungen und Gerätekontrolle
Die meisten Browser erlauben es, Cookies zu blockieren, nur für bestimmte Websites zuzulassen, beim Schließen automatisch zu löschen oder vor dem Setzen von Cookies nachzufragen. Zusätzlich können mobile Betriebssysteme und Browser Schutzmechanismen gegen Tracking bereitstellen. Die genaue Bedienung hängt vom jeweiligen Browser und Gerät ab.
Wenn Sie alle Cookies blockieren, kann es sein, dass Formulare, Sicherheitsfunktionen, Einwilligungsverwaltung oder bestimmte Darstellungsfunktionen nicht ordnungsgemäß funktionieren. Eine datensparsame Nutzung ist dennoch möglich, indem optionale Dienste abgelehnt und nur notwendige Funktionen verwendet werden.
9. Verhältnis zur Datenschutzerklärung
Diese Cookie-Hinweise erklären die Endgeräte-Speicherung und die praktische Verwaltung von Cookies. Weitere Informationen zu personenbezogenen Daten, Server-Logfiles, Kontaktformular, Empfängern, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Drittlandübermittlungen und Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Website.
Wenn ein Cookie oder eine vergleichbare Technologie personenbezogene Daten verarbeitet, gelten beide Ebenen zusammen: die Regeln des TDDDG für Zugriff und Speicherung am Endgerät sowie die DSGVO und das BDSG für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten.
10. Änderungen der Cookie-Hinweise
Diese Hinweise können angepasst werden, wenn sich eingesetzte Technologien, rechtliche Anforderungen oder die Struktur der Website ändern. Maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Fassung. Letzte redaktionelle Aktualisierung: 19.08.2026.
